Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen und Wohnwagen gelten besondere Tempolimits. Diese Regeln rund um Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es zu beachten.
Wie schnell darf ich mit einem Wohnmobil oder PKW-Caravan-Gespann fahren? Hier alles Wichtige zu den Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland und Europa finden.
Generell gilt: 85% aller in Deutschland produzierten Wohnmobile liegen unter einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Für dieses Gros aller Reisemobile gelten dieselben Tempolimits wie beim PKW. Die relevanten Tempolimits für Reisemobile über 3,5 t sind nachfolgend aufbereitet.
Welche Fahrerlaubnis zum Führen dieser Reisemobile berechtigt, findest du in unserem Wohnwagen-Führerschein Ratgeber.
Reisemobile bis 3,5 t
Reisemobile über 3,5 t bis 7,5 t
Reisemobile über 7,5 t
Reisemobile bis 3,5 t
Reisemobile über 3,5 t bis 7,5 t
Reisemobile über 7,5 t
Moderne PKW-Caravan-Kombinationen verfügen in der Regel über die Voraussetzungen, um auf Landstraßen und Autobahnen Tempo 100 km/h zu fahren. Mit Hilfe eines Kurzchecks lässt sich schnell feststellen, ob dies auch für den eigenen Caravan der Fall ist.
Ob der eigene Caravan die Tempo-100-Voraussetzungen erfüllt, steht in den Fahrzeugpapieren.
Besitzt das Zugfahrzeug ABS und hat es eine Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t?
Verfügt der Caravan über Reifen, die nicht älter als sechs Jahre sind und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) angehören?
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf einen festgelegten Wert der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen:
80 % der Leermasse des PKW:
Caravans mit hydraulischen Schwingungsdämpfern (kein Stabilisierungssystem)
100 % der Leermasse des PKW:
Caravan mit Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 (d. h. Schlingerkupplung),
oder mit technischen Einrichtungen zur Stabilisierung, die laut Gutachten einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h garantieren (sog. elektronische Stabilisierungseinrichtungen im Anhänger)
oder das Zugfahrzeug hat ein spezielles elektronisches, fahrdynamisches Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, was häufig bei älteren Gespannen der Fall ist, gilt auf Landstraßen und Autobahnen generell ein Tempolimit von 80 km/h.
Eine Nachrüstung ist meistens sinnvoll. Die Änderung wird dann durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur bestätigt und in den Fahrzeugpapieren des Anhängers berichtigt. An der Rückseite des Anhängers muss die von der Straßenverkehrsbehörde ausgegebene und gesiegelte 100-km/h-Plakette gut sichtbar angebracht werden.
In unserer interaktiven Karten finden sich passende Servicepartner, die diese Nachrüstung durchführen:
Erfahren Sie hier mehr über Tempolimits für Wohnwagengespanne in Europa (ADAC)
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