Für jeden Führerschein das passende Fahrzeug finden.
Bereits der normale B-Führerschein genügt, um mit dem Gros aller Wohnmobile und PKW-Caravan-Kombinationen zu verreisen. Welche Führerscheine für schwerere Fahrzeuge benötigt werden, verrät die folgende Übersicht.
Ist mein Führerschein für das Fahren eines Wohnwagens oder Wohnmobils ausreichend? Was ist das zulässige Gesamtgewicht je Führerscheinklasse und was gilt es bei Gespannen zu beachten? Hier kann man schnell den Überblick verlieren. Wir stellen die wichtigsten Fakten zum Thema Wohnwagen Führerschein und Wohnmobil Führerschein vor.
Für Wohnmobile gilt: Wer einen Führerschein der Klasse 3 besitzt, seinen Führerschein also vor 1999 erworben hat, darf Reisemobile bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t fahren. Der Grund dafür: Der Führerschein der Klasse 3 deckt unter anderen auch die für Wohnmobile relevanten Klassen B, C1 und C1E der heutige Fahrerlaubnis ab. Das bleibt auch so, weil dieser Führerschein bestandsgeschützt ist. Auch wer seinen alten Führerschein Klasse 3 (rosa Papier-Führerschein) auf den aktuellen Führerschein im Scheckkartenformat umschreiben lässt, erhält automatisch auch den Eintrag der Klassen B, C1 und C1E.
Für Wohnwagen gilt: Mit der alten Führerscheinklasse 3, die vor 1999 galt, dürfen alle Pkw-Caravan-Kombinationen gesteuert werden – theoretisch bis 18,7 t. Relevant dafür sind die neuen Klassen BE und C1E die auf den neuen Führerschein übertragen werden.
Alle, die ab 1999 den B-Führerschein erworben haben, dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse fahren. Rund 85% aller in Deutschland produzierten Reisemobile liegen unterhalb der Grenze von 3,5 t.
Für Fahrzeuge ab 3,5 t bis 7,5 t ist seit 1999 die Fahrerlaubnis C1 notwendig. Für noch schwere Fahrzeuge der C-Führerschein.
Wer seinen Führerschein der Klasse B nach 1999 erworben hat, darf regulär Kombinationen bis 3,5 t Gesamtkombinationsgewicht fahren. Das Gesamtkombinationsgewicht ist die Summe aus der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und des Anhängers.
Wer jedoch Gespanne fahren möchte, deren kombinierte Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 4,25 t liegt, kann die Erweiterung B96 erwerben. Wie das geht, erklären wir weiter unten.
Für Wohnmobil-Fahrer mit B-Fahrerlaubnis wird sich in wenigen Jahren eine Verbesserung ergeben. Die Zeichen aus Brüssel stehen gut, dass die B-Fahrerlaubnis für Wohnmobile von 3,5 auf 4,25 Tonnen erweitert wird. Die Details:
Ende März 2025 haben die Verhandlungsführer des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten eine provisorische Einigung für eine Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie erzielt. Neben zahlreichen anderen Neuerungen sieht diese Novellierung vor, dass Inhaber der B-Fahrerlaubnis unter gewissen Voraussetzungen auch Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren dürfen.
Für konventionell angetriebene Wohnmobile wurde eine Sonderregelung verankert. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob ein Training oder eine Prüfung für die Erweiterung des B-Führerscheins erforderlich sein wird. Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der B-Fahrerlaubnis ist.
Diese Einigung muss noch vom EU-Rat und dem EU-Parlament bestätigt werden, was noch für 2025 erwartet wird. Die EU-Mitgliedstaaten haben danach vier Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Spätestens 2029 ist also auch für Wohnmobile mit der Erweiterung der B-Fahrerlaubnis bis 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse zu rechnen.
Sie wollen genauer wissen, wann welcher Führerschein in Frage kommt? Hier finden Sie eine Übersicht aller für das Caravaning relevanten Führerscheinklassen:
Mit dem B-Führerschein darf man Reisemobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 t fahren. Diese machen 85% aller in Deutschland produzierten Reisemobile aus und sollte in den meisten Fällen ausreichen.
Ebenso dürfen PKW-Caravan-Kombinationen bis 3,5 t Gesamtkombinationsgewicht gefahren werden.
In einigen Jahren sollen Inhaber der B-Fahrerlaubnis nach einer erweiterten Ausbildung auch Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren dürfen.
Mit dem B96-Führerschein, welcher eigentlich nur eine Führerscheinerweiterung darstellt, dürfen PKW-Caravan-Kombinationen bis 4,25 t Gesamtkombinationsgewicht gefahren werden. Das Zugfahrzeug darf weiterhin nur 3,5 t auf die Waage bringen. Jedoch ist man berechtigt, einen Anhänger mit bis zu 750 kg zGG zu ziehen.
Mit dem BE-Führerschein dürfen PKW-Caravan-Kombinationen bis 7 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) gefahren werden. Zugfahrzeug und Caravan dürfen hierbei jeweils nicht schwerer als 3,5 t zGG sein.
Mit dem C1-Führerschein dürfen Reisemobile von über 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden. Zusätzlich ist ein Anhänger von max. 750 kg erlaubt.
Die C1E Fahrerlaubnis ermöglicht es Inhabern des C1 Führerscheins, Anhänger mit mehr als 750 kg zGG zu fahren. Das Gesamtkombinationsgewicht darf jedoch von 12 Tonnen nicht überschreiten.
Mit dem Führerschein der Klasse C dürfen Reisemobile ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 t gefahren werden. Dabei sind alle Reisemobile eingeschlossen, denn eine obere Gewichtsgrenze gibt es bei diesem Führerschein nicht. Zusätzlich darf auch ein Anhänger mit 750 kg zGG gezogen werden.
Die CE Fahrerlaubnis ermöglicht es Inhabern des C-Führerscheins, Anhänger mit mehr als 750 kg zGG zu fahren.
Der Klasse 3 Führerschein, erworben vor 1999, deckt die oben aufgeführten Fahrzeugklassen B, B96, BE und C1 ab.
Um die Führerscheinerweiterung B96 zu erhalten, muss man eine 7-stündige Fahrschulung absolvieren.
Die siebenstündige Schulung ist in drei Abschnitte geteilt. Bevor es ernst wird, müssen die Prüflinge eine 2,5 stündige theoretische Schulung und 3,5 Stunden praktische Übungen absolvieren. Dann folgt eine einstündige Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung des Fahrlehrers.
Nach Abschluss der Schulung wird die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt. Eine Prüfung ist nicht notwendig.
Bei Vorlage dieser Bescheinigung nimmt die Führerscheinstelle bei den Kfz Zulassungsbehörden den Eintrag B96 im Führerschein vor.
Ebenfalls möglich sind Gruppenschulungen. Dort können sich 4 Teilnehmer eine Pkw-Caravan-Kombination teilen.
Der B96 kann wie jeder normale Führerschein in einer Fahrschule erworben werden.
Für einen Führerschein der Klasse 3 (Erwerb vor 1999) gelten alle diese Beschränkungen nicht. Mit ihm kann grundsätzlich jeder Pkw mit jedem Caravan gefahren werden. Die einzige Gewichtsbegrenzung ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs.
Alle weiteren Informationen rund um das Thema „Der richtige Führerschein“ für Wohnwagen, Wohnmobil und weitere Fahrzeuge bietet das Bundesverkehrsministerium.
Sie haben Ihren Führerschein vor 1999 gemacht? Dann gilt: Der Klasse 3 Führerschein, erworben vor 1999, deckt die oben aufgeführten Fahrzeugklassen B, B96, BE und C1 ab.
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